Versetzung für unbefristete Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Integration
Rechtsquelle: Regelung zur Stellenvergabe der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Integration - Beschluss der LR 2023/186, i.g.F., Anlage A (Externer Link - Lexbrowser)
Eintragung in die Versetzungsrangordnung für unbefristete Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Integration
Für die Kategorie der "Versetzung von Amts wegen" und die Kategorie der “Versetzung auf Antrag“ müssen die unbefristeten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Integration innerhalb 5. Juli, 12.00 Uhr, für das darauf folgende Schuljahr den Vordruck für die Eintragung in die Versetzungsrangordnung übermitteln.
Der Vordruck für die Eintragung in die Versetzungsrangordnung ist mit dem vorgesehenen Vordruck und einer Kopie des Personalausweises innerhalb der festgelegten Frist der Dienststelle für Kindergarten- und Integrationspersonal der Abteilung Personal zu übermitteln.
Läuft die Frist für die Eintragung in die Versetzungsrangordnung an einem Feiertag oder an einem anderen Tag ab, an dem die Landesämter geschlossen sind, ist diese von Rechts wegen auf den folgenden Werktag verlängert (12 Uhr), an dem die Ämter geöffnet sind.
Die Versetzungsrangordnung der unbefristeten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Integration wird für jedes Schuljahr ad hoc für das jeweils betroffene Personal erstellt, mit Dekret der Abteilung Personal genehmigt und in Folge veröffentlicht.
Veröffentlichung der Versetzungsrangordnung der unbefristeten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Integration
Der genaue Tag der Veröffentlichung der Versetzungsrangordnung der unbefristeten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Integration kann nicht angegeben werden, deshalb ist es ratsam, ab dem 5. Juli regelmäßig Einsicht zu nehmen.
Die Versetzungsrangordnung der unbefristeten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Integration für das Schuljahr 2026/2027 ist mit Dekret Nr. --- des Direktors der Abteilung Personal genehmigt und mit --- veröffentlicht.
Ihre Position in der Versetzungsrangordnung für das unbefristete Personal hier klicken
Informationsbalken Versetzung unbefristete Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Integration
Für die Erklärung der Anwendung der didaktischen Kontinuität und die Auswirkungen für das Personal hier klicken und auf der Seite, welche sich öffnet, auf den gleichnamigen Informationsbalken gehen.
Das Personal, welches aufgrund der geltenden Regelung der Kategorie der Versetzung von Amts wegen angehört, findet sich im ersten Teil der Versetzungsrangordnung, je nach Situation in der ersten oder zweiten Gruppe.
Die betroffenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssen innerhalb 5. Juli, 12.00 Uhr, für das darauf folgende Schuljahr der Dienststelle für Kindergarten- und Integrationspersonal der Abteilung Personal den Vordruck für die Eintragung in die Versetzungsrangordnung für das unbefristete Personal übermitteln. Wer dies nicht oder nicht wie vorgeschrieben tut, wird nur mit den Punkten für den Dienst in den zustehenden Teil beziehungsweise die zustehende Gruppe der Rangordnung eingetragen und für die Stellenwahl vorgesehen (je nach Kriterien mit oder ohne Rücktrittsrecht).
Das Personal, welches aufgrund der geltenden Regelung der Kategorie der Versetzung auf Antrag angehört, findet sich im zweiten Teil der Versetzungsrangordnung.
Die Versetzung wird von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen beantragt, indem sie innerhalb 5. Juli, 12.00 Uhr, für das darauf folgende Schuljahr der Dienststelle für Kindergarten- und Integrationspersonal der Abteilung Personal den Vordruck für die Eintragung in die Versetzungsrangordnung für das unbefristete Personal übermitteln.
Innerhalb von 2 Arbeitstagen ab Veröffentlichung der Versetzungsrangordnung des unbefristeten Personals haben die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit unbefristetem Arbeitsverhältnis und die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Arbeitsverhältnis aufgrund der Rangordnung für die befristete Aufnahme, welche für die Stellenwahl mit Rücktrittsrecht vorgesehen worden sind, die Möglichkeit, ihre Entscheidung zur Stellenwahl zu kommen zurückzuziehen und ihre Stelle mit der Definition für das neue Schuljahr zu bestätigen.
Der genaue Tag der Veröffentlichung der Versetzungsrangordnung und somit der Fälligkeit der Frist des Rücktrittsrechtes kann nicht angegeben werden, deshalb ist es ratsam, ab dem 5. Juli regelmäßig Einsicht zu nehmen.
Die Frist für das Rücktrittsrecht für das Schuljahr 2026/2027 verfällt mit ---.
Für Vordruck und Modalität für die Einforderung des Rücktrittsrechtes hier klicken und auf der Seite, welche sich öffnet, auf den gleichnamigen Informationsbalken gehen.
Die Stellenwahl erfolgt auf telematischem Wege.
Um zum Online-Dienst der Stellenwahl zugreifen zu können (und wählen oder explizit verzichten), muss man über die digitale Identität Spid, die aktivierte Bürgerkarte oder die aktivierte Elektronische Identitätskarte (CIE) verfügen.
Notwendig ist eine Internetverbindung und ein Gerät wie Smartphone, PC, Laptop oder Tablet.
Um sich im Online-Dienst mit dem Referat Inklusion der Bildungsdirektion beraten zu können, muss man auf dem eigenen Gerät über die Applikation Microsoft-Teams verfügen.
Für die Informationen zur Stellenwahl hier klicken und es öffnet sich die entsprechende Seite.
Wer in der Versetzungsrangordnung des unbefristeten Personals Anrecht auf die Begünstigungen des Gesetzes 104/1992 hat, kann innerhalb 5. Juli, 12.00 Uhr, für das darauf folgende Schuljahr den Antrag um Vorrang bei der Stellenwahl einreichen.
Läuft die Frist für den Antrag um Vorrang an einem Feiertag oder an einem anderen Tag ab, an dem die Landesämter geschlossen sind, ist diese von Rechts wegen auf den folgenden Werktag verlängert (12 Uhr), an dem die Ämter geöffnet sind.
Für Vordruck und Modalität für die Einforderung des Vorranges aufgrund Gesetz 104/1992 hier klicken und auf der Seite, welche sich öffnet, auf den gleichnamigen Informationsbalken gehen.
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Letzte Aktualisierung: 22/01/2026