Stellenwahl für das Lehrpersonal der Berufs- und Fachschulen
Die verfügbaren Stellen für Jahresbeauftragungen und Ersatzbeauftragungen werden in der Reihenfolge der entsprechenden Rangordnung durch Stellenwahl vergeben.
Die Stellenwahl für das Lehrpersonal der Berufs- und Fachschulen des Landes findet in der Regel Anfang August jedes Jahres statt. Der Zeitplan mit Angabe der genauen Termine sowie Uhrzeiten wird innerhalb dem 20. Juli auf dieser Seite veröffentlicht.
An der Stellenwahl können alle interessierten Personen teilnehmen, welche in den Ranglisten des Lehrpersonals der Berufs- und Fachschulen eingetragen sind.
Verzeichnis der verfügbaren Stellen
Das Verzeichnis der verfügbaren Stellen wird innerhalb 30. Juni eines jeden Jahres veröffentlicht und ist im Downloadbereich dieser Seite abrufbar. Bis zu 2 Tage vor der Stellenwahl kann es noch Änderungen geben. Für Fragen zu den ausgeschriebenen Stellen sind die betreffenden Schulen zu kontaktieren.
Vollmacht
Wer bei der Stellenwahl nicht persönlich anwesend sein kann, hat die Möglichkeit, sich von einer ausdrücklich dazu bevollmächtigten Vertrauensperson vertreten lassen. Diese Person muss das unterzeichnete Vollmachtsformular (siehe Downloads) zusammen mit einer Kopie des gültigen Ausweises von der/vom Delegierenden und den eigenen gültigen Ausweis vorweisen.
Bedienstete der Personalabteilung sind nicht berechtigt, eine solche Vertretung zu übernehmen
Annahme der Stelle
Die Annahme der Stelle erfolgt durch Unterzeichnung einer Annahmeerklärung oder des befristeten Arbeitsvertrags. Es ist nicht zulässig, die Stellenannahme an Bedingungen zu knüpfen oder eine Stelle mit Vorbehalt anzunehmen. Neben der uneingeschränkten Stellenannahme gibt es ausschließlich die Ablehnung der Stelle.
Wer verspätet, jedenfalls vor Beendigung der Stellenwahl eintrifft, wählt nach seinem Eintreffen. Wer an der Stellenwahl nicht teilnimmt, wird aufgrund der Abwesenheit von der Rangordnung gestrichen.
Abwesenheiten vom Dienst nach angenommener Stelle
Bei möglichen Abwesenheiten vom Dienst nach der Stellenannahme wird empfohlen, sich im Vorab zu informieren. Die Gesuche betreffend die Abwesenheiten vom Dienst sind nach Annahme der Stelle für die Genehmigung durch die zuständige Führungskraft an die betreffende Schule laut den geltenden Vorgaben zu übermitteln.
Dokumente zur Stellenwahl für das Lehrpersonal der deutschen Berufs- und Fachschulen
Hier finden Sie alle nützlichen Dokumente betreffend die Stellenwahl für das Lehrpersonal der deutschen Berufs- und Fachschulen. Die Stellenwahl findet vom 4. bis spätestens 12. August statt. Der genaue Zeitplan wird innerhalb 20. Juli veröffentlicht.
- DEKRET 2 12677-2025 Definitives Stellenverzeichnis
- Definitives Stellenverzeichnis 01 08 25
- 1 Provisorisches Stellenverzeichnis 2025-26
- 2 Stellenverzeichnisse Fachlerer LBS Gröden 2025-26
- 3 Stellenverzeichnisse Akademiker LBS Gröden 2025-26
- 4 Stellen Sozialpädagogen WGM 2025 2026
- 5 Formular Vollmacht Stellenwahl 2025
- 6 Zeitplan SW 2025 26
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Letzte Aktualisierung: 30/06/2025