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Datenverarbeitung Abteilung Personal

Information gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 (DSGVO)

Verantwortlich für die Datenverarbeitung: Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Autonome Provinz Bozen, Silvius-Magnago-Platz Nr. 1, Landhaus 1, 39100, Bozen, E-Mail: generaldirektion@provinz.bz.it, PEC: generaldirektion.direzionegenerale@pec.prov.bz.it.

Datenschutzbeauftragte (DSB): Die Kontaktdaten der DSB der Autonomen Provinz Bozen sind folgende: E-Mail: dsb@provinz.bz.it, PEC: rpd_dsb@pec.prov.bz.it.

Kategorien der Daten: Es handelt sich um Identifizierungsdaten, sensible Daten, Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten (Gerichtsdaten).

Zwecke der Verarbeitung: Die von der betreffenden Person übermittelten Daten werden vom dazu befugten Landespersonal, auch in elektronischer Form, zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse (Art. 6, Abs. 1, Buch. e) DSGVO), zur Erfüllung eines Vertrags, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art 6, Abs 1 Buchst. b) DSGVO, entsprechend dem Landesgesetz Nr. 6/2015 und der Kollektivverträge der Autonomen Provinz Bozen aus öffentlichen Gründen von relevantem Interesse gemäß Artikel 2-sexies, Absatz 2, Buchst. dd) und 2-octies, Absatz 3, Buchst. a) des GvD Nr. 196/2003, die mit der Verwaltung des Arbeitsverhältnisses zusammenhängen, verarbeitet.

Wenn es die europäische, nationale oder die Landesgesetzgebung vorsieht, können auch Daten zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken verarbeitet werden, vorbehaltlich der Anwendung geeigneter Garantien wie Datenminimierung, Pseudonymisierung oder Anonymisierung gemäß Artikel 89 der DSGVO. Die mit der Verarbeitung betraute Person ist der Direktor/die Direktorin pro tempore der Abteilung Personal an seinem/ihrem Dienstsitz.

Die Mitteilung der Daten ist unerlässlich, damit die beantragten Verwaltungsaufgaben erledigt werden können. Wird die Bereitstellung der Daten verweigert, können die eingegangenen Anträge und Anfragen nicht bearbeitet werden.

Mitteilung und Datenempfänger: Die Daten können folgenden anderen öffentlichen Rechtsträgern wie Fürsorge-Einrichtungen, Versicherung für Arbeitsunfälle, Ministerien, andere staatliche Körperschaften, auch an STA –Südtiroler Transportstrukturen AG auf Anfrage des Personals für Jahresabonnement zum Fixtarif der elektronischen Fahrkarte „südtirolmobil Fix365 Pass“, und/oder privaten Einrichtungen wie Finanzierungsgesellschaften auf Anfrage des Personals, zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen im Rahmen der Verwaltung des Arbeitsverhältnisses mitgeteilt werden.

Weitergegeben können die Daten auch an:

  1. weiteren Rechtsträger, die Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Wartung und Verwaltung des informationstechnischen Systems der Landesverwaltung und/oder der institutionellen Website des Landes, auch durch Cloud Computing, erbringen. Der Cloud Provider Microsoft Italien GmbH, welcher Dienstleister der Office365 Suite ist, hat sich aufgrund des bestehenden Vertrags verpflichtet, personenbezogene Daten nicht außerhalb der Europäischen Union und der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Lichtenstein), ohne die vom Abschnitt V der Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 geeigneten vorgesehenen Garantien zu übermitteln;
  2. Institute oder Forschungseinrichtungen, bei denen sich der Zweck der Statistik oder der wissenschaftlichen Forschung aus der Satzung der Einrichtung ergibt.

Diese handeln entweder als externe Auftragsverarbeiter oder in vollständiger Autonomie als unabhängige Verantwortliche.

Datenübermittlungen: Es werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten an Drittländer übermittelt.

Verbreitung: Ist die Verbreitung der Daten unerlässlich, um bestimmte von der geltenden Rechtsordnung vorgesehene Veröffentlichungspflichten zu erfüllen, bleiben die von gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Garantien zum Schutz der personenbezogenen Daten der betroffenen Person unberührt.

Dauer: Die Daten werden so lange gespeichert, als sie zur Erfüllung der in den Bereichen Abgaben, Buchhaltung und Verwaltung geltenden rechtlichen Verpflichtungen benötigt werden, und zwar bis zum Erreichen des 100. Geburtstag jedes Einzelnen.

Automatisierte Entscheidungsfindung: Die Verarbeitung der Daten stützt sich nicht auf eine automatisierte Entscheidungsfindung. Bei automatisierter Entscheidungsfindung erfolgt diese nach der Logik, welche aus Das Ergebnis dieser Entscheidungsfindung bestimmt den – positiven oder negativen – Ausgang des Verfahrens.

Rechte der betroffenen Person: Gemäß den geltenden Bestimmungen erhält die betroffene Person auf Antrag jederzeit Zugang zu den sie betreffenden Daten und es steht ihr das Recht auf Berichtigung oder Vervollständigung unrichtiger bzw. unvollständiger Daten zu; sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, kann sie sich der Verarbeitung widersetzen oder die Löschung der Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Das entsprechende Antragsformular steht auf der Webseite der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol, im Bereich Transparente Verwaltung - Weitere Inhalte – Zusätzliche Informationen zur Verfügung.

Rechtsbehelfe: Erhält die betroffene Person auf ihren Antrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Eingang − diese Frist kann um weitere 60 Tage verlängert werden, wenn dies wegen der Komplexität oder wegen der hohen Anzahl von Anträgen erforderlich ist – eine Rückmeldung, kann sie Beschwerde bei der Datenschutzbehörde oder Rekurs bei Gericht einlegen.

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Letzte Aktualisierung: 18/09/2025