Info Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung
Informationen zur Anmeldung zu Wettbewerben für Personen, die die Bescheinigung über die Zugehörigkeit oder Zuordnung zu einer Sprachgruppe noch nicht abgeholt haben.
Wir informieren Sie darüber, dass aufgrund der derzeitigen Unzugänglichkeit des Landesgerichts Bozen und der daraus resultierenden Unmöglichkeit, die Bescheinigung über die Zugehörigkeit zu einer oder Angliederung an eine Sprachgruppe zu erhalten, eine Übergangsregelung zur Anwendung kommt. Unter Berücksichtigung der Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmanns vom 17. Juli 2026 und nach Anhörung des Direktors der Abteilung Personal Matzneller Albrecht bleibt die Anmeldung zum Auswahlverfahren auch für jene Personen möglich, die die Bescheinigung noch nicht abgeholt haben.
Dies betrifft alle Personen, die:
- nicht im Besitz einer Bescheinigung über die Zugehörigkeit zu einer oder Angliederung an eine Sprachgruppe sind, die im Moment des Ablaufs der Einreichfrist der Ankündigung nicht älter als 6 Monate ist;
- der Landesverwaltung innerhalb der letzten sechs Monate keine Bescheinigung über die Zugehörigkeit zu einer oder Angliederung an eine Sprachgruppe vorgelegt haben.
Diese Personen müssen im Online-Antrag das Feld zur Sprachgruppenzugehörigkeitsbescheinigung wie folgt ausfüllen:
- erklären, dass sie im Besitz der Bescheinigung sind (ACHTUNG! Nur die Bewerberinnen / Bewerbern mit Wohnsitz außerhalb der Provinz Bozen dürfen das entsprechende Feld auswählen);
- im Feld „Ausstellungsdatum“ das Datum der Einreichung des Antrags angeben.
Diese Angabe ist ausnahmsweise erforderlich.
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